Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) gehören alle Dokumente zu einer ordnungsgemäßen Buchführung, die notwendig sind, Geschäftsvorfälle „in ihrer Entstehung und Abwicklung“ verfolgen zu können.
Der Steuerprüfer achtet besonders auf Unregelmässigkeiten und stark abweichende Werte.
Bei Belegen von Bewirtungs- und Reisekosten wird besonders genau hingeguckt!
Beachten Sie Aufbewahrungsfristen. Einige Dokumente können nach 6 Jahren in den Papierkorb, andere erst nach 10 Jahren. Das gilt natürlich auch wenn Sie Ihre Buchhaltung am PC durchführen.
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